Friseurmeisterschule Oldenburg

In 18 Wochen zur MEISTERPRÜFUNG !!!

Die Meisterprüfung ist grundsätzlich in vier Teile aufgeteilt:

  1. praktischer Teil (I)
  2. fachtheoretischer Teil (II)
  3. kaufmännische Kenntnisse Teil (III)
  4. berufs-arbeitspädagogischer Teil (IV)

Wir haben den Unterricht für diese vier Teile in zwei Module zusammengefasst:

  • Modul A - beinhaltet die Teile I und II 
  • Modul B - beinhaltet die Teile III und IV

Friseurmeister/in - Teile I bis IV (Module A + B)

Inhalte:


Teil I: Fachpraxis
I/1 Projektarbeit
I/2 Situationsaufgabe


Teil II: Fachtheorie
II/1 Gestaltung und Technik
II/2 Salonmanagement

Teil III: Wirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
III/1 Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
III/2 Gründungs- und Übernahmeaktivitäten
III/3 Unternehmensführungsstrategien entwickeln

Teil IV: Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse
IV/1 Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
IV/2 Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
IV/3 Ausbildung durchführen
IV/4 Abschluss der Ausbildung

* Im Preis sind Lehr- und Lernmittel enthalten        ** Verwaltungskostenpauschale

Teilnehmer:

Friseurgesellen

Dauer:

ca. 18 Wochen
2 Module à 9 Wochen
Vollzeit
Montag - Freitag

Termine:

12.08.24 - 13.12.24 ausgebucht
14.10.24 - 07.03.25 ausgebucht
06.01.25 - 14.05.25 Warteliste
10.03.25 - 18.07.25 Warteliste
19.05.25 - 10.10.25
Preis:

6.840,00 Euro*
+ 150,00 Euro VKP**

 

Vorbereitungslehrgang Teil I und II - (Modul A)

Inhalte:


Teil I: Fachpraxis
I/1 Projektarbeit
I/2 Situationsaufgabe


Teil II: Fachtheorie
II/1 Gestaltung und Technik
II/2 Salonmanagement

* Im Preis sind Lehr- und Lernmittel enthalten        ** Verwaltungskostenpauschale

 

Teilnehmer:

Friseurgesellen

Dauer:

ca. 9 Wochen
Vollzeit
Montag - Freitag

Termine:
12.08.24 - 11.10.24 ausgebucht
14.10.24 - 13.12.24 ausgebucht
06.01.25 - 07.03.25 Warteliste
10.03.25 - 14.05.25 Warteliste
19.05.25 - 18.07.25

Preis:
4.840,00 Euro*
+ 75,00 Euro VKP**

Vorbereitungslehrgang Teil III und IV - (Modul B)

Inhalte:


Teil III: Wirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
III/1 Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen
III/2 Gründungs- und Übernahmeaktivitäten

III/3 Unternehmensführungsstrategien entwickeln


Teil IV: Berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse
IV/1 Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
IV/2 Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken

IV/3 Ausbildung durchführen
IV/4 Abschluss der Ausbildung

* Im Preis sind Lehr- und Lernmittel enthalten        ** Verwaltungskostenpauschale

 

Teilnehmer:

alle Handwerker

Dauer:

ca. 9 Wochen
Vollzeit
Montag - Freitag

Termine:

12.08.24 - 11.10.24 ausgebucht
14.10.24 - 13.12.24 ausgebucht
06.01.25 - 07.03.25 Warteliste
10.03.25 - 14.05.25 Warteliste
19.05.25 - 18.07.25
Preis:

2.000,00 Euro*
+ 75,00 Euro VKP**

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen?

Sie stellen Ihren Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung in der zweiten Woche des laufenden Lehrganges. Ihr Antrag wird dann in der Fachlehranstalt von den Beauftragten der Handwerkskammer Oldenburg entgegengenommen.

Dem Antrag ist beizufügen:

  1. Eine Geburtsurkunde in Kopie bzw. eine Heiratsurkunde in Kopie (bei Namensänderung). 
  2. Nachweis eines Gesellenprüfungszeugnisses im Friseurhandwerk oder einer entsprechenden Abschlussprüfung (Normalfall) bzw.
  3. bei einer anderen Gesellenprüfung oder einer anderen Abschlussprüfung zusätzlich den Nachweis einer dreijährigen praktischen Tätigkeit im Friseurhandwerk! (Ausnahme) vorhandene Zeugnisse bzw. Bescheinigungen über abgelegte Prüfungen (Meister-, Diplom-, Techniker-, Betriebswirt des Handwerks-, Ausbilder-Eignungsprüfung oder sonstige Prüfungen), die gemäß § 46 HwO zu einer Befreiung von Prüfungsteilen/Prüfungsfächern berechtigen können.
  4. ggf. Antrag auf Befreiung von Prüfungsteilen/Prüfungsfächern

Die Prüfungsgebühr ist direkt an die Handwerkskammer zu überweisen. 

Wie melde ich mich an?

Neben Ihrer schriftlichen Anmeldung überweisen Sie bitte gleichzeitig noch die Verwaltungskostenpauschale unter Angabe Ihres Vor- und Zunamens sowie der Angabe des Lehrgang-Beginns (z.B. 07.08.2023) auf folgendes Konto:

Fachlehranstalt Oldenburg
Landessparkasse zu Oldenburg

Konto-Nr. 012 40 17 58
Bankleitzahl 280 501 00
IBAN DE72280501000012401758
BIC SLZODE22

Sowie Anmeldeformular und Verwaltungskostenpauschale bei uns eingegangen sind, werden wir Ihnen - soweit wir dann noch einen freien Lehrgangsplatz anbieten können - diesen für den gewünschten Lehrgang verbindlich zuteilen. Wenn wir einen freien Lehrgangsplatz nicht mehr anbieten können, erstatten wir Ihnen die Verwaltungskostenpauschale selbstverständlich zurück. Im Falle eines späteren Rücktritts Ihrerseits gilt die Verwaltungskosten-pauschale als verfallen. Die Fachlehranstalt ist dann zu einer Rückerstattung nicht verpflichtet. Die Lehrgangsgebühr ist gemäß der zu Lehrgangsbeginn ausgehändigten Rechnung innerhalb der ersten Wochen (genaue Fristen entnehmen Sie der Rechnung) nach Lehrgangsbeginn zu entrichten. Im Falle des Zahlungsverzuges erlischt der Anspruch auf die Unterrichtserteilung. Sie können Ihre Anmeldung bis zu 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn ohne Angabe von Gründen schriftlich wieder zurückziehen. In dem Fall werden wir Ihnen keine Lehrgangsgebühren in Rechnung stellen. Die von Ihnen gezahlte Verwaltungskostenpauschale wäre allerdings verfallen und kann nicht zurückerstattet werden. Sollten Sie allerdings erst nach der 2-Wochen-Frist Ihre Anmeldung stornieren oder ohne Abmeldung nicht zum Unterricht erscheinen, werden wir 50 % der fälligen Lehrgangsgebühren in Rechnung stellen, es sei denn, Sie benennen uns eine/einen Ersatzteilnehmer/-in, der/die für Sie einspringt und die Lehrgangsgebühr entrichtet.

Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es?

Da die Fachlehranstalt nach DIN EN ISO 9001-2015 und nach AZAV zertifiziert ist können die Teilnehmer an den Vorbereitungskursen auf die Meisterprüfung das „Aufstiegs-BAföG - Das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)“ beantragen

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie:

  • Im Internet unter:www.aufstiegs-bafoeg.de oder
  • Telefonisch unter: 0800 – 6223634 (kostenfrei) und
  • Bei Ihrer Handwerkskammer

Teilnehmer, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können evtl. durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter gefördert werden. Erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

Wie sind die Unterrichtszeiten?

Die Unterrichtskernzeit ist im Modul A (beinhaltet die Teile I und II) von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7.30 – 17.45 Uhr und am Freitag von 7.30 – 14.30 Uhr. Der Samstag ist im Regelfall unterrichtsfrei. Abweichungen hierzu können sich jedoch z. B. durch das Herrenhaarschneiden (abends) oder durch Prüfungstage (abends oder am Wochenende) ergeben.

Die Unterrichtskernzeit ist im Modul B (beinhaltet die Teile III und IV) von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 7.30 – 16.00 Uhr und am
Freitag von 7.30 – 14.30 Uhr. Der Samstag ist im Regelfall unterrichtsfrei.

Wie ist es mit Modellen und Handwerkszeug für die praktischen Arbeiten geregelt?

Bei der Gestellung der Modelle sind wir Ihnen gerne behilflich. Sollten Sie sich für ein von uns zur Verfügung gestelltes Modell entscheiden, erfolgt hierfür keine zusätzliche Berechnung!

Die Kosten für die Lehr- und Lernmittel sind in den Gebühren enthalten. Ansonsten bringen Sie das Werkzeug mit, welches Sie derzeitig besitzen. Sollten hierzu Ergänzungen erforderlich sein, nehmen Sie die dann nötige Beschaffung zur Vermeidung finanzieller Verluste erst nach Rücksprache mit unserem Fachlehrpersonal vor. Fehlendes Werkzeug können Sie bei uns auch noch während des laufenden Lehrganges preisgünstig erwerben.

Wir bieten Ihnen auch die Möglichkeit zum/r "Meister/in - Plus"

Meister allein reicht heute oft nicht mehr aus in der modernen Betriebsführung. Daher gibt es bei uns zwei neue Fortbildungsmöglichkeit für zukünftige Meister:

1. Workshop zur Vorbereitung auf die Führung eines Salons

Es handelt sich um ein zweitägiges Seminar, in dem sich die Teilnehmer sowohl mit Analysen und Problemstellungen, als auch den Lösungsmöglichkeiten und sinnvollen Maßnahmen beschäftigen. Zudem setzen sie sich noch einmal intensiv mit personalwirtschaftlichen und organisatorischen Themen auseinander, z.B. Mitarbeitergespräche, Zielsetzungen und Salonabläufe. Da dieses Seminar staatlich gefördert wird, beträgt der Eigenanteil pro Teilnehmer nur 250,- Euro. Verantwortliche Referentin ist Frau Kristina Knauf von der Promovere Beratungsgesellschaft mbH.


2. Workshop zur Vorbereitung auf die Selbständigkeit

In diesem Workshops kann der/die Gründer/in ein geplantes Vorhaben aus betriebswirtschaftlicher Sicht durchleuchten bzw. die Umsetzbarkeit einer Geschäftsidee überprüfen. Aufgrund einer staatlichen Förderung reduziert sich der Eigenanteil auf 150,00 Euro! Verantwortliche Referenten sind hier Herr Alf Baumhöfer und Herr Oliver Bremer, beide Unternehmensberater
Beide Workshops können als sogenanntes „Meister PLUS“-Seminar mit dem Meistervorbereitungslehrgang kombiniert werden. Da es erst gegen Ende eines jeden Meisterlehrganges stattfindet, wird die Prüfungsleistung nicht beeinträchtigt. Eher kann das erlernte Wissen, gleich in der Praxis angewendet und vertieft werden.

Natürlich können sich Interessierte, auch unabhängig von einer Teilnahme an einem Meistervorbereitungslehrgang, zu diesen Seminaren anmelden.

ANMERKUNGEN

Da unsere Bildungsmaßnahmen nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer ausgenommen sind, handelt es sich bei den Preisen um Endpreise, bei denen keine Mehrwertsteuer anfällt bzw. bei den Steuerbehörden geltend gemacht werden kann.